Das vorgeschlagene südkoreanische Digital Assets Basic Act wird voraussichtlich einen Mechanismus für eine unverschuldete Haftung und einen Stablecoin-Konkursschutz umfassen, wobei sich die Vorlage des Gesetzentwurfs durch die Regierung möglicherweise bis
BlockBeats News, 30. Dezember, die südkoreanische Regierung formuliert das "Digital Assets Basic Law" (Gesetzgebung der zweiten Phase zu Krypto-Assets), das voraussichtlich mehrere Anlegerschutzmaßnahmen umfassen wird, darunter die Einführung eines strengen Haftungsausgleichssystems für Anbieter digitaler Asset-Services und die Einrichtung eines Insolvenzrisikoisolationsmechanismus für stablecoin-Emittenten. Aufgrund erheblicher Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit Kernfragen wie der für die Ausgabe von Stablecoins zuständigen Stelle wird sich die voraussichtliche Einreichung des Regierungsvorschlags jedoch wahrscheinlich bis ins nächste Jahr verzögern.
Berichten zufolge könnten Stablecoin-Emittenten in dem Regierungsentwurf, den die Financial Services Commission untersucht, verpflichtet sein, Reserven für risikoarme Vermögenswerte wie Einlagen und Staatsanleihen zuzuweisen und Mittel von mindestens 100 % des Emissionsguthabens in Einlagen oder Trusts bei Banken oder anderen Depotinstituten zu halten, um die Übertragung von Konkursrisiken vom Emittenten auf Anleger zu verhindern.
Darüber hinaus kann der Entwurf unter der Prämisse einer verstärkten Offenlegung von Informationen auch den Verkauf digitaler Vermögenswerte innerhalb Südkoreas erlauben, um die bisherige Praxis der "Ausstellung im Ausland, inländische Zirkulation" zu korrigieren, die aufgrund administrativer Beschränkungen für ICOs gebildet wurde. Obwohl der Rechtsrahmen vorläufig Gestalt angenommen hat, bestehen zwischen der Finanzdienstleistungskommission, der Bank von Korea und anderen Instituten nach wie vor Meinungsverschiedenheiten in Schlüsselfragen wie der Qualifikation von Stablecoin-Emittenten, Genehmigungsmechanismen, Mindestkapitalanforderungen und der Frage, ob Börsen gleichzeitig Emissions- und Zirkulationsfunktionen wahrnehmen können. Die Finanzdienstleistungskommission erklärte, dass die zuständigen Dienststellen die Lücke in den Positionen weiter verringern und noch keine Schlussfolgerung zum endgültigen Vorschlag gezogen haben. (Yonhap News)
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